Leistungen für Gemeinden & Soziale Dienste
Für Politische Gemeinden erbringen wir Dienstleistungen zur vorübergehenden Entlastung oder zur Sicherstellung eines Upgrade des Service Public.
Wir unterstützen Sozialdienste bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrages, indem wir allgemeine Hilfeleistungen zur Erlangung der finanziellen Selbstständigkeit anbieten (vgl. SHG § 1 und § 7 ff).
Berufliche Integration / Reintegration
Der primäre Auftrag unserer Institution liegt in der Aufgabenstellung, die uns zugewiesenen Menschen bei der Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu unterstützen. Wir nehmen diese Aufgaben wie folgt wahr:
Soziale Integration
Im betrieblichen Alltag sind unsere Teilnehmenden mit den nachstehenden Lebenssituationen konfrontiert:
Unter Förderung verstehen wir die gezielte und vereinbarte Unterstützung von Menschen im Rahmen der massgebenden Zuweisungsziele. Als bedeutendstes Element der Förderung sehen wir die Schulung der Sozialkompetenz gepaart mit einer (erkennbaren) Zugänglichkeit zur Person.
Unser Personal verfügt über sehr hohe Integrität verbunden mit einem positiven Menschenbild. Die formalen fachlichen Qualifikationen unserer Mitarbeitenden haben sich in der mehrjährigen Praxiserfahrung bewährt und stehen den Teilnehmenden jederzeit offen. Eine offene Fehlerkultur ermöglicht den Teilnehmenden, zulässige Wagnisse und positiv prägende Erfahrungen einzugehen.
Im Rahmen der gezielt strukturierten Arbeitswoche stehen den Teilnehmenden Einzelschulungs-Sequenzen und auch Beratungen und Gespräche offen.
Qualifizierung umschreibt Befähigung unabhängig der Disziplin. In unserer Institution werden die Teilnehmenden hingeführt:
In Zusammenhang mit den verbindlichen, individualisierten Zielsetzungen und mit Blick auf die realistische Zukunftsplanung des einzelnen Teilnehmenden beinhaltet unser Angebot auch situative Beratungen. Das Beratungsangebot erstreckt sich dank vielseitiger Fachkompetenz auf verschiedene Bereiche in Berufs- und allgemeinen Fragestellungen. Bei auftretenden Fragen, die dem Zuweisungsauftrag widersprechen (könnten) oder die in den Kompetenzbereich der zuweisenden Stelle fallen, grenzen wir uns klar ab. Bei fehlender oder unzureichender Fachkompetenz wird die Beratung abgelehnt und in Zusammenwirkung mit der Auftraggeberin koordiniert.
Die Begleitung im Arbeitsalltag wird in allen Belangen der Institution angeboten. Ausserhalb unseres Kernauftrages wird Begleitung ausschliesslich in Absprache und Übereinstimmung mit der zuweisenden Stelle erbracht.
Minimales Eintrittskriterium
Personen, bei denen zumindest ein minimaler Integrationswillen erkennbar ist.